Hauseigentümer, welche auf ihrem Dach eine Photovoltaik-Anlage installieren möchten, können verschiedene Möglichkeiten an Förderungen nutzen. Die Unterstützung der heimischen Erzeugung von Solarstrom ist durch den Bund sowie Städte, Gemeinden und Energieversorger möglich. Dieser Beitrag gibt einen Überblick.
Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Betreiber von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) erhalten über das Erneuerbare-Energien-Gesetz eine Vergütung für den Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Die Höhe richtet sich danach, wann die Anlage in Betrieb genommen wurde. Generell gilt, je früher, desto besser. Zudem hängt die Vergütung von der Anlagengröße sowie der Aufstellungsart ab. Je kleiner die Solar-Anlage konzipiert ist, desto höher ist die Vergütung. Die Vergütung wird für zwanzig Jahre garantiert. Der Netzbetreiber zahlt sie an den Besitzer der Erzeugerphotovoltaikanlage.
Förderkredit der KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Die KfW-Bank hat speziell zur Förderung der PV-Anlagen den Erneuerbare Energien – Standard 274 aufgelegt. Das Programm ermöglicht es, dass Solaranlagen zinsgünstig finanziert werden können. Um ein solches Darlehen nutzen zu können, muss der Solarstrom nach Standard 274 ins öffentliche Netz eingespeist werden. Neben den Anschaffungskosten sind auch die Installationskosten der Anlage förderungsfähig. Laufzeiten von 5, 10 oder 20 Jahren sind möglich, wobei die Konditionen von der eigenen Bonität abhängig sind.
Regionale Förderprogramme
Einige Bundesländer, Städte sowie Gemeinden fördern die Installation der Anlagen ebenso über Investitionszulagen, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen mit dem Programm progres.nrw. Die saarländische Landesregierung fördert mit dem Programm „Klima Plus Saar“. Auch die Stadt Burghausen in Oberbayern sowie die Stadt Prenzlau gewähren einen Zuschuss. Inwieweit Hauseigentümern regionale Förderprogramme zustehen, kann bei der Verwaltung der Stadt oder Gemeinde erfragt oder in der Förderdatenbank nachgelesen werden.
Zuschüsse von Energieversorgern und Steuervorteile
Auch Energieversorgungsunternehmen stellen Fördermittel bereit, wobei die Art der Förderung je nach Versorger variiert. Antragsberechtigt sind gewöhnlich nur Kunden des Unternehmens. Die Kosten für die Anlage, die Wartung, Reparatur, Umbauten am Dach sowie laufende Kosten können in der Steuererklärung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Im Gegenzug muss die Einspeisevergütung und der Eigenbedarf als Einnahmen verbucht werden. Betreiber mit jährlichen Einnahmen von bis zu 17.500 Euro können die Kleinunternehmerregelung nutzen und sich somit von der Umsatzsteuer befreien lassen. Dieser Schritt sollte jedoch gut überlegt werden, denn wer Umsatzsteuer abführt, erhält die Umsatzsteuer, die beim Kauf der Anlage erhoben wurde, vom Fiskus zurückerstattet.
Eine Antwort
[…] Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt mit dem Programm “Erneuerbare Energien – Standard 274″ eine spezielle Kreditförderung für Photovoltaikanlagen bereit. Diese Kredite können Hausbesitzer zur zinsgünstigen Finanzierung der Anschaffungs- und Installationskosten nutzen, sofern der Solarstrom später ins öffentliche Netz eingespeist wird. Die günstigen Konditionen der Förderkredite beinhalten Laufzeiten von bis zu 20 Jahren, sind aber abhängig von der Bonität des Antragstellers, die von der kreditgebenden Hausbank ermittelt wird. Weitere Informationen zur KfW-Bank Förderung finden Sie hier! […]